Helm Funk bei Motorrädern ab 2017 Bewilligungspflichtig

Freitag 01. April 2016

Wie heute Gerüchte weise zu erfahren ist, will der Bund ab 01.01.2017 bei Motorrädern sogenannte Fahrer zu Fahrer Kommunikations Lösungen bewilligungspflichtig machen. Wie bereits beim CB bzw Amateurfunk muss dazu beim BAKOM eine Lizenz beantragt werden. Die Erteilung einer solchen Lizenz ist an einen Kompetenznachweis gebunden. Im Klartext bedeutet dies zum einen, das Besitzer solcher Fahrer zu Fahrer Kommunikations Lösungen wie Scala Rieder usw eine Prüfung ablegen müssen, zum anderen das der Bund entsprechend eine jährliche Gebühr für die Benutzung solcher Geräte erheben will.
Im Gegenzug soll die erlaubte Reichweite solcher Geräte dabei erheblich erhöht werden.
Heute haben solche Geräte im Regelfall eine maximale Reichweite von einigen hundert Metern.
Ab 2017 soll es möglich sein über Distanzen von bis zu 50 Kilometer und mehr miteinander zu kommunizieren.